Bezahlung MSD Mietwagenservice am Deister
Der Preis der Mietwagenbeförderung muss sofort nach Beendigung der Fahrt in bar und in nicht zu großen Banknoten gezahlt werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Schecks, Kreditkarten oder ausländische Währungen anzunehmen. Der Fahrer ist berechtigt, sich vor Fahrtantritt von der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes zu überzeugen. Der Fahrgast hat wiederum die Pflicht, das Rückgeld nach Erhalt sofort zu überprüfen.
Krankenbeförderungen werden sofort nach Beendigung der Fahrt mit einer Verordnung einer Krankenbeförderung und ggf. Barzahlung des Eigenanteils und der Aushändigung des Genehmigungsschreibens der jeweiligen Krankenkasse ausgeglichen.